Kantonale Subventionen für BerufsbildnerInnen-Kurse
Kanton Aargau
Für Berufsbildner/innen, die im Kanton Aargau wohnen, subventioniert der Kanton die im Kanton Aargau durchgeführten Kurse mit CHF 100.-. Diese Subventionen sowie allfällige weitere Vergünstigungen werden Ihnen nach Anmeldung auf der Rechnung detailliert aufgelistet und direkt abgezogen.
Kanton Bern
Subventionen für den Kanton Bern sind weiterhin in Abklärung. Bis heute unterstützt der Kanton Bern die Berufsbildnerinnen-Ausbildung nicht! Sollte der Kanton Subventionen sprechen, werden sie nach Anmeldung auf der Rechnung detailliert aufgelistet und direkt abgezogen.
Kanton Luzern
Für Berufsbildnerinnen, die im Kanton Luzern arbeiten, subventioniert der Kanton die im Kanton Luzern durchgeführten Kurse mit CHF 100.-. Diese Subventionen und allfällige weitere Vergünstigungen werden den Teilnehmenden nach Anmeldung auf der Rechnung detailliert aufgelistet und direkt abgezogen.
Kantone Nidwalden, Obwalden und Uri
Für Berufsbildnerinnen, die in den Kantonen Nidwalden, Obwalden oder Uri arbeiten, subventionieren die Kantone die in der Ausbildungsregion Zentralschweiz durchgeführten Kurse mit CHF 400.-. Diese Subventionen und allfällige weitere Vergünstigungen werden den Teilnehmenden nach Anmeldung auf der Rechnung detailliert aufgelistet und direkt abgezogen.
Kanton Glarus
Der Kanton Glarus unterstützt Berufsbildnerinnen aus Glarner-Betrieben für Kurse, die im Kanton Glarus durchgeführt werden, unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich auf Gesuch mit bis zu 200.-. Das Gesuch ist nach dem Kurs zusammen mit einer Kopie des Kursausweises direkt an das Amt für Berufsbildung Glarus einzureichen. Über Subventionsanspruch und Höhe entscheidet das Amt auf Anfrage individuell.
Kanton Graubünden
Subventionen für den Kanton Graubünden sind weiterhin in Abklärung. Sollte der Kanton Subventionen sprechen, werden die TeilnehmerInnen individuell informiert. Das Gesuch für entsprechende kantonale Subvention ist nach dem Kurs zusammen mit einer Kopie des Kursausweises direkt an das Amt für Berufsbildung Glarus einzureichen. Über Subventionsanspruch und Höhe entscheidet das Amt auf Anfrage individuell.
Kanton Schaffhausen
Für Berufsbildnerinnen, die im Kanton Schaffhausen arbeiten oder wohnen, subventioniert der Kanton die im Kanton Schaffhausen durchgeführten Kurse mit CHF 200.-. Diese Subventionen und allfällige weitere Vergünstigungen werden den Teilnehmenden nach Anmeldung auf der Rechnung detailliert aufgelistet und direkt abgezogen.
Kanton Solothurn
Für Berufsbildnerinnen, die im Kanton Solothurn arbeiten, subventioniert der Kanton den Kursbesuch mit CHF 250.-. Diese Subventionen und allfällige weitere Vergünstigungen werden den Teilnehmenden nach Anmeldung auf der Rechnung detailliert aufgelistet und direkt abgezogen.
Kanton Zürich
Für Berufsbildnerinnen, die im Kanton Zürich arbeiten, subventioniert der Kanton Kurse, die im Kanton Zürich durchgeführt werden, mit CHF 250.-. Diese Subventionen und allfällige weitere Vergünstigungen werden den Teilnehmenden nach Anmeldung auf der Rechnung detailliert aufgelistet und direkt abgezogen.
EIN AUFSUMMIEREN DER SUBVENTIONEN IST NICHT MÖGLICH!